Se retiran los cargos de terrorismo contra Puigdemont y Rovira

Nach sechs Jahren in der Schweiz will die Generalsekretärin der separatistischen ERC-Partei, Marta Rovira, nach Katalonien zurückkehren. Der Oberste Strafgerichtshof in Madrid hatte zuvor Ermittlungen wegen Terrorismusvorwürfen gegen insgesamt zehn sepa­ratistische Aktivisten aufgrund eines Verfahrensfehlers eingestellt.

Der Gruppe „Tsunami Democràtic“ sowie dem früheren katalanischen Regierungschef Carles Puigdemont hatte der Ermittlungsrichter Manuel García-Castellón ter­roristische Aktionen beziehungswei­se deren Unterstüt­zung vorgeworfen. Nach seiner Ansicht waren die Besetzung des Flughafens von Barcelona und auch die Organisation gewaltsamer Straßenprotesten nach der Verurteilung führender Separatisten im Herbst 2019 ein terroristischer Akt. Beteiligte hätten Sturmhauben getragen und Gegenstände auf Sicherheitskräfte geworfen. Im vergangenen November hatte sich der spanische Richter vergeblich mit einem Rechts­hil­fe­ersuchen an die Schweizer Behörden gewandt.

Puigdemonts Ambitionen in Katalonien

Die Strafkammer des Obersten Strafgerichtshofs („Audiencia Nacional“), der unter anderem für die Verfolgung von Terrorismus zuständig ist, annullierte wegen einer Fristverletzung am Montag alle seit Juli 2021 durchgeführten Ermittlungen. Daraufhin stellte der Richter das Verfahren ein. Wegen anderer Vorwürfe war Marta Rovira im Zusammenhang mit dem illegalen Unabhängigkeitsreferendum 2017 zuvor schon amnestiert worden. Der jüngste Beschluss des Obersten Strafgerichtshofs öffnet nicht nur die Tür für die Rückkehr von Marta Rovira, sondern auch für die anderen Katalanen, gegen die in der Tsunami-Affäre ermittelt wird.

Am Dienstag hatte er bereits Folgen für den ehemaligen katalanischen Regionalpräsidenten Carles Puigdemont und den ERC-Abgeordneten Rúben Wagensbach. Da beide parlamentarische Immunität genießen, ermittelte gegen sie der Oberste Gerichtshof, nicht wie gegen „Tsunami Democràtic“ der Oberste Strafgerichtshof. Am Dienstag wurde das Verfahren in dieser Sache gegen sie beendet.

Aber Puigdemont zögert, nach Katalonien zurückzukehren; er war 2017 nach dem illegalen Unabhängigkeitsreferendum nach Belgien geflohen. Im Mai wurde er ins neue katalanische Regionalparlament gewählt und will wieder Regierungschef werden. Doch der Oberste Gerichtshof weigert sich, die Amnestie auf ihn und andere führende Separatisten anzuwenden; dagegen hat Puigdemont, ebenfalls am Dienstag, Berufung eingelegt. Nach Ansicht der Richter haben sie Steuergelder für persönliche Zwecke missbraucht, was ebenso wenig unter die neue Amnestie fällt wie Terrorismus und Hochverrat. Puigdemont werden auch Kontakte nach Russland vorgeworfen.

Am Dienstag weigerte sich der ermittelnde Richter Joaquín Aguirre, deshalb in diesem Fall die Amnestie anzuwenden. Er forderte den Obersten Gerichtshof auf, Carles Puigdemont anzuklagen. Puigdemont will trotz des nationalen Haft­befehls im August nach Barcelona zurückkehren, um bei der Wahl des neuen Regionalpräsidenten zu kandi­dieren.

Elodia Badia

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